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   OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2009 - 3 L 18/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2009 - 3 L 18/08 (https://dejure.org/2009,19636)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.06.2009 - 3 L 18/08 (https://dejure.org/2009,19636)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - 3 L 18/08 (https://dejure.org/2009,19636)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 13 Abs. 7; ; SOG LSA § 9; ; SOG LSA § 13 Abs. 1; ; SOG LSA § 43; ; SOG LSA § 44 Abs. 1; ; SOG LSA § 50; ; SOG LSA § 53 Abs. 2; ; SOG LSA § 59; ; VwVfG § 43 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausführung, unmittelbare; Bekanntgabe; Durchsuchung; Gefahrenerforschung; Polizeiaufgebot; Verbotsverfügung; Verhältnismäßigkeit; Vollzugshilfe; Wohnung; Zustellung; Zugangsvereitelung; Zwang, unmittelbarer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit polizeilichen Eindringens in eine Wohnung zwecks Aushändigung und Durchsetzung einer ordnungsbehördlichen Verbotsverfügung; Voraussetzungen für ein Vorliegen "ernstlicher Zweifel" an der Richtigkeit einer angefochtenen Entscheidung i.R.d. Zulassung der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.01.1977 - II C 70.73

    Beamter des auswärtigen Dienstes - Versetzung in einstweiligen Ruhestand -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2009 - 3 L 18/08
    Denn ungeachtet dessen, dass nach erfolgter Zulassung des Rechtsmittels im Rechtsmittelverfahren selbst grundsätzlich der Amtsermittlungsgrundsatz nach Maßgabe des § 86 Abs. 1 und 3 VwGO gilt, hat der Gesetzgeber dem Rechtsmittelführer für das vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 -, JMBl. S. 289; vgl. auch BVerwGE 24, 264; 52, 33; Seibert, DVBl. 1997, 932 (938 f.)).

    Hingegen ist es nicht die Aufgabe des Berufungsgerichts, die angegriffene Entscheidung von Amts wegen zu überprüfen, denn der Gesetzgeber hat dem Rechtsmittelführer für das der Berufung vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 - JMBl. S. 289; vgl. auch BVerwGE 24, 264; 52, 33; Seibert, DVBl. 1997, 932 (938f.)).

  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2009 - 3 L 18/08
    Denn ungeachtet dessen, dass nach erfolgter Zulassung des Rechtsmittels im Rechtsmittelverfahren selbst grundsätzlich der Amtsermittlungsgrundsatz nach Maßgabe des § 86 Abs. 1 und 3 VwGO gilt, hat der Gesetzgeber dem Rechtsmittelführer für das vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 -, JMBl. S. 289; vgl. auch BVerwGE 24, 264; 52, 33; Seibert, DVBl. 1997, 932 (938 f.)).

    Hingegen ist es nicht die Aufgabe des Berufungsgerichts, die angegriffene Entscheidung von Amts wegen zu überprüfen, denn der Gesetzgeber hat dem Rechtsmittelführer für das der Berufung vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 - JMBl. S. 289; vgl. auch BVerwGE 24, 264; 52, 33; Seibert, DVBl. 1997, 932 (938f.)).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.1998 - A 1 S 134/97

    Irak, Nordirak, Kurden, Interne Fluchtalternative, Existenzminimum,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2009 - 3 L 18/08
    Denn ungeachtet dessen, dass nach erfolgter Zulassung des Rechtsmittels im Rechtsmittelverfahren selbst grundsätzlich der Amtsermittlungsgrundsatz nach Maßgabe des § 86 Abs. 1 und 3 VwGO gilt, hat der Gesetzgeber dem Rechtsmittelführer für das vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 -, JMBl. S. 289; vgl. auch BVerwGE 24, 264; 52, 33; Seibert, DVBl. 1997, 932 (938 f.)).

    Hingegen ist es nicht die Aufgabe des Berufungsgerichts, die angegriffene Entscheidung von Amts wegen zu überprüfen, denn der Gesetzgeber hat dem Rechtsmittelführer für das der Berufung vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 - JMBl. S. 289; vgl. auch BVerwGE 24, 264; 52, 33; Seibert, DVBl. 1997, 932 (938f.)).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 3 L 40/05

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Sozialauswahl bei der betriebsbedingten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2009 - 3 L 18/08
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg; ist hingegen der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens lediglich offen, rechtfertigt dies die Zulassung der Berufung nicht (std. Rspr. d. Senats, vgl. u. a. Beschl. v. 14.04.2005 - 3 L 40/05 - m. w. N.).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2009 - 3 L 18/08
    Denn das Durchsuchen der Wohnung im Sinne des § 44 SOG LSA ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offen legen oder herausgeben will (BVerfG, Beschl. v. 03.04.1979 - 1 BvR 994/76 -, NJW 1979, 1539; s. auch BVerfG, Beschl. v. 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 -, NJW 2000, 943).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2009 - 3 L 18/08
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne der genannten Vorschrift besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts der Klärung bedürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.07.1987 - 1 B 23.87 -, Inf AuslR 1987, 278).
  • BVerfG, 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 durch Verurteilung zum Schadensersatz wegen Abwehr

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2009 - 3 L 18/08
    Denn das Durchsuchen der Wohnung im Sinne des § 44 SOG LSA ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offen legen oder herausgeben will (BVerfG, Beschl. v. 03.04.1979 - 1 BvR 994/76 -, NJW 1979, 1539; s. auch BVerfG, Beschl. v. 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 -, NJW 2000, 943).
  • VG Minden, 22.02.2008 - 3 L 16/08

    Änderung oder Aufhebung eines Beschlusses wegen veränderter oder im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2009 - 3 L 18/08
    Das Verwaltungsgericht habe - wie in den Parallelverfahren zu den Aktenzeichen 3 A 105/04 HAL (3 L 16/08) und 3 A 108/05 HAL (3 L 17/08) im Einzelnen dargelegt worden sei - nicht in der erforderlichen Weise zwischen dem Einschreiten zur Gefahrenerforschung und der Durchsuchung des Anwesens unterschieden.
  • VG Halle, 13.10.2006 - 3 A 105/04
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2009 - 3 L 18/08
    Das Verwaltungsgericht habe - wie in den Parallelverfahren zu den Aktenzeichen 3 A 105/04 HAL (3 L 16/08) und 3 A 108/05 HAL (3 L 17/08) im Einzelnen dargelegt worden sei - nicht in der erforderlichen Weise zwischen dem Einschreiten zur Gefahrenerforschung und der Durchsuchung des Anwesens unterschieden.
  • VGH Hessen, 08.12.1992 - 11 UE 1486/88

    Zuständigkeit für freiheitsentziehende Maßnahmen nach dem hessischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2009 - 3 L 18/08
    Ist überdies die Wirksamkeit der Bekanntgabe zwischen der Behörde und dem Adressaten oder sonst Betroffenen umstritten, trägt im Zweifel die Behörde die Beweislast für die ordnungsgemäße Bekanntgabe (vgl. u. a. HessVGH, Urt. v. 08.12.1992 - 11 UE 1486/88 -, DVBl. 1993, 616 (617); Fehling/Kastner/Wahrendorf (Hrsg.), VwVfG - VwGO § 41 Rdnr. 16).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • VG Würzburg, 10.11.2015 - W 4 K 15.441

    Nutzungsuntersagung für bordellartigen Betreib

    Lehnt der Empfänger grundlos die Entgegennahme eines Schreibens ab, muss er sich nach § 242 BGB jedenfalls dann so behandeln lassen, als sei es ihm im Zeitpunkt der Ablehnung zugegangen, wenn er im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit der Abgabe rechtserheblicher Erklärungen durch den Absender rechnen musste." Diese Grundsätze einer treuwidrigen Zugangsvereitelung finden auch im Verwaltungsrecht Anwendung (vgl. etwa BVerwG, B.v. 22.4.2004 - 6 B 8/04 - juris Rn. 4 m. w. N.; VG München, B.v. 27.1.1999 - M 4 S 99.166 - juris Rn. 45; OVG Magdeburg, B.v. 29.6.2009 - 3 L 18/08).
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